Ukas

[511] Ukas. In Rußland wird unter diesem Namen ein vom regierenden Kaiser selbst oder auf seine ausdrückliche Anordnung erlassener schriftlicher Befehl, also ungefähr Dasselbe verstanden, was z.B. in Preußen eine königl. Cabinetsordre zu bedeuten hat.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 511.
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