Vidi

[606] Vidi, ein lat. Ausdruck, bedeutet ich habe es gesehen und wird mit der Namensunterschrift häufig als Bekenntniß, mit dem Inhalte sich bekannt gemacht zu haben, unter schriftliche Zufertigungen gesetzt, welche den betreffenden Personen zum Durchlesen behändigt werden müssen. – Vidimiren wird die gerichtliche und ausdrückliche Bestätigung der wörtlichen Übereinstimmung einer Abschrift mit ihrem Original, die Bestätigung selbst Vidimation und Vidimirung genannt, welche Ausdrücke davon herrühren, daß früher solche Bescheinigungen mit dem lat. vidimus, d.i. wir haben gesehen, anfingen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 606.
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