Wartegeld

[658] Wartegeld wird eine Art von Pension genannt, die zum Staatsdienste Befähigten und Berechtigten, welche länger als sie verbunden sind auf eine Anstellung warten müssen, oder solchen Personen ertheilt wird, welche ihre schon erfolgte Anstellung wegen äußerer Umstände wieder aufgeben müssen, so lange sie nicht anderweitig wieder angestellt werden. Am häufigsten tritt dieser Fall ein, wenn Behörden aufgelöst, der Bestand einer Armee vermindert wird.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 658.
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