Abandon

[2] Abandon (frz., spr. abangdóng), Verzichtleistung; im Seerecht Abtretung von Schiff und Schiffsladung an die Gläubiger oder (nur in Deutschland) gegen Zahlung der Versicherungssumme an den Versicherer; auch das Preisgeben eines Schiffes auf hoher See. Abandonnieren, verlassen, aufgeben, verzichten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 2.
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