Gläubiger

[688] Gläubiger, derjenige, welcher ein Forderungsrecht hat; ist es durch Pfand oder Hypothek gesichert, so spricht man von Pfand- oder Hypothek-G.; Konkurs-G. ist der G. eines in Konkurs geratenen Schuldners. Gläubigerausschuß, die von den Konkurs-G. gewählten Personen zur Unterstützung und Kontrolle des Konkursverwalters.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 688.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: