Altersrente

[50] Altersrente, eine von Privatpersonen, Versicherungs-oder Wohltätigkeitsanstalten an Personen in höherm Alter freiwillig oder infolge rechtlicher Verpflichtung gezahlte Rente; neben der Invaliden- und Unfallrente der Hauptgegenstand der deutschen Arbeiterversicherung (s.d., Beilage).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 50.
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