Arbeitskarte

[90] [90] Arbeitskarte, eine von der Ortspolizei auszustellende schriftliche Erlaubnis zur Beschäftigung von schulpflichtigen Kindern in Fabriken, durch das Kinderschutzgesetz vom 30. März 1903 eingeführt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 90-91.
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