Artillerieoffiziere der Plätze

[105] Artillerieoffiziere der Plätze oder Artilleriedirektoren, im Kriege die Stabschefs der Kommandeure der Verteidigungsartillerie der Festungen; überwachen im Frieden in den Festungen alle Einrichtungen artilleristischer Natur; Zeugpersonal, die ihnen beigegebenen Personen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 105.
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