Aufzug

137. Fahrstuhl.
137. Fahrstuhl.

[122] Aufzug, Fahrstuhl, Lift, jede zum Emporheben und Herablassen von Lasten dienende Maschine, insbes. Vorrichtung zur Beförderung von Personen oder Lasten nach verschiedenen Stockwerken von Hotels, Wohn-, Geschäftshäusern etc. Der die Last aufnehmende, meist kastenförmige Teil wird in der Regel an zwei vertikalen Führungen (Leitbäumen) auf und ab bewegt, wobei die Kraft durch eine Handwinde, durch Dampf- oder Gasmotoren, durch pneumat. oder hydraulische Zylinder [Abb. 137] oder durch Elektromotoren erzeugt wird. Dia A. sind mit Sicherheitsvorrichtungen versehen, die bei einem Seilbruch den Fahrstuhl zum Stehen bringen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 122.
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