Baugesellschaften

[163] Baugesellschaften, Aktienunternehmungen, deren Mitglieder sich mit einer mäßigen Verzinsung ihrer Einlagen begnügen, um Arbeiterfamilien gesunde, zweckmäßige Wohnungen zu möglichst billigem Mietpreise zu schaffen. Baugenossenschaften, Vereinigungen von Personen, welche ihren Mitgliedern eigene Wohnhäuser beschaffen wollen (s. Beilage: Genossenschaften).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 163.
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