Belehnung

[176] Belehnung, Investitur, der feierliche, vor dem Lehnshofe zu vollziehende Akt, durch welchen der Lehnsvertrag geschlossen und der Vasall das Lehngut übertragen erhält.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 176.
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