Bescholtenheit

[193] Bescholtenheit, der Zustand desjenigen, der infolge tadelnswerten Lebenswandels seinen guten Ruf verloren hat; kommt in Betracht bei der Frage der Übertragung einer Vormundschaft, Pflegschaft, Konkursverwaltung, bei der Auswahl zum Schöffen und Geschworenen etc.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 193.
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