Bigamie

[205] Bigamīe (lat.-grch.), Doppelehe, das Eingehen einer neuen Ehe, bevor die erste aufgelöst, für ungültig oder nichtig erklärt worden; nach dem Deutschen Strafgesetzbuch (§ 171) mit Zuchthaus bestraft, auch am unverheirateten andern Teil, wenn er um das Ehehindernis wußte.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 205.
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