Blanko

[216] Blanko (span. blanco, ital. bianco, d.i. weiß, unbeschrieben), unausgefüllt, unbegrenzt; in blanco trassieren, ohne Guthaben auf jemand Wechsel (Blankotratten) abgeben; Blankokredit, der Kredit, den der Bezogene ohne Deckung gewährt, auch unbeschränkter Kredit auf Grund persönlichen Vertrauens; Blankoakzept, Annahme eines Wechsels, auf dem Summe oder Verfallzeit noch nicht ausgefüllt ist. Blankogiro, -indossement, Begebung eines Wechsels durch bloße Unterschrift des Indossanten. Blankogeschäft oder -käufe, Scheingeschäfte zur Spekulation auf Preisunterschiede. Blankovollmacht, unbeschränkte Vollmacht, [216] in der Weise erteilt, daß der Vollmachtgeber seine Unterschrift auf ein nicht ausgefülltes Vollmachtsformular setzt und dem Bevollmächtigten die Ausfüllung überläßt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 216-217.
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