Blanko

[19] Blanko (franz. blanc, engl. blank, ital. bianco, span. blanco), weiß, leer, unausgefüllt, daher Blanko stellen in gedruckten oder geschriebenen Formularen[19] jeglicher Art die handschriftlich auszufüllenden Stellen. Blankoquittung, ein schriftliches Empfangsbekenntnis, das beispielsweise die Leistung (Geldsumme) nicht enthält. Der Überbringer einer derartigen Quittung ist nicht zum Empfange der Valuta (s.d.) ermächtigt (§ 370 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Blankovollmacht, eine Vollmacht, die entweder den Namen des Bevollmächtigten oder den Gegenstand der Vollmacht nicht enthält; Blankozession, Abtretung einer Forderung, eines Anspruchs ohne Nennung des Erwerbsgrundes; jedoch kann nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1192) eine Grundschuld jetzt nicht mehr durch Blankozession erworben werden. Blankoverkauf, der Verkauf von Waren, insbes. Effekten, die man nicht besitzt, die man aber hofft, später billiger anschaffen zu können, als man sie verkauft hat, also eine Spekulation à la baisse (vgl. Börse). In blanco stehen, soviel wie in Vorschuß stehen. Vgl. auch Blankett.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 19-20.
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