Blankopapiere

[20] Blankopapiere, Wertpapiere, auf denen der Name des Gläubigers noch unausgefüllt ist. Dieselben tragen den Charakter von Inhaberpapieren und werden durch Namensausfüllung, je nach der Art derselben, Rekta- oder Orderpapiere.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 20.
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