Formulār

[771] Formulār (neulat.), die vorgeschriebene Weise einer Handlung, Rede oder Schrift; insbes. die Vorschrift, nach der Vollmachten, Kontrakte, Kurszettel, Wechsel u. dgl. abgefaßt werden sollen, amtlich jetzt vielfach durch das deutsche »Vordruck« (Vordruckblatt,-Bogen) ersetzt. Formulare im letztern Sinne werden entweder abgeschrieben oder, wenn sie im Druck hergestellt sind (Blanketten), ausgefüllt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 771.
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