Braugerechtigkeit

[258] Braugerechtigkeit, Braurecht, die Befugnis, Bier zu brauen und zu verkaufen als Realrecht; die B. war meist mit dem Besitz eines bestimmten Grundstücks verknüpft. Hatte der Inhaber der B. das Recht, die Konsumenten zu zwingen, daß sie das Bier ausschließlich von ihm bezogen, so nannte man das Brauzwang.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 258.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: