Bundesrat

[288] Bundesrat, im Deutschen Reiche die aus 58 Vertretern der Bundesstaaten gebildete Versammlung, welche mit dem Reichstage die Reichsgesetzgebung ausübt, zugleich aber auch ausführende Behörde ist. In der Schweiz die oberste vollziehende und leitende Behörde.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 288.
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