Bürgerausschuß

[290] Bürgerausschuß, Gemeindeausschuß, in verschiedenen Staaten ein Organ der Gemeinde, welchem die Befugnis zur Überwachung der Vermögensverwaltung, die Mitwirkung bei wichtigern Akten derselben und beim Erlaß von Gemeindestatuten zusteht.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 290.
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