Bürgerkunde

[290] Bürgerkunde, Bürgerlehre, ein in verschiedenen Staaten eingeführter, in den deutschen Lehrplänen als besonderes Fach nicht vertretener Unterrichtsgegenstand, umfaßt alle die Kenntnisse, die für den Bürger eines modernen Verfassungsstaates zur Teilnahme am polit. Leben notwendig sind, und erstreckt sich namentlich auf die Elemente des heimischen Staats- und Verwaltungsrechts und auf die Grundlagen der Volkswirtschaftslehre. – Vgl. Giese (3. Aufl. 1903), Matzat (1904), Fleischner (für Österreich, 2 Aufl. 1902).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 290.
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