Delictum

[404] Delictum (Delikt, lat.), Verbrechen, Vergehen; nach Deutschem Bürgerl. Gesetzb. § 823 fg. eine unerlaubte Handlung, die den Täter zum Schadenersatz verpflichtet. Deliktsklage, die Schadenersatzklage des durch eine unerlaubte Handlung Verletzten gegen den Schädiger.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 404.
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