Depotwechsel

[409] Depotwechsel, Kautionswechsel, Wechsel, der zur Sicherung entnommener Vorschüsse vom Vorschußempfänger beim Gläubiger hinterlegt wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 409.
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