Deservitenjahr

[411] Deservītenjahr, letztes Dienst- oder Gnadenjahr, währenddessen die verdienten, aber noch nicht ausgezahlten Einkünfte den Erben des verstorbenen Geistlichen zukommen; meist nur ein halbes Jahr.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 411.
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