Dilation

[435] Dilation (lat.), Aufschub, die zur Vornahme eines rechtlichen Aktes gewährte Frist; dilatōrisch, aufschiebend, verzögernd; dilatorische Einreden, dem Klageanspruch nicht dauernd, sondern nur zeitweise entgegenstehende; dilatorische Frist, s. Frist. Dilatorĭum, Aufschubsbefehl.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 435.
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