Dispositionsurlauber

[441] Dispositionsurlauber, Mannschaften des ältesten Jahrgangs des aktiven Heers in Deutschland, die zur Disposition ihres Truppenteils beurlaubt werden, aber in ihrer aktiven Dienstpflicht jederzeit eingezogen werden können; seit 1894 nur noch bei den reitenden Truppen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 441.
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