Disposition

[441] Disposition (lat.), Anordnung, Einrichtung, Verfügung, Entwurf, z.B. zu einer Predigt, einer kriegerischen Unternehmung etc.; Gemütsstimmung; Geneigtheit zu gewissen Krankheiten, Krankheitsanlage; bei der Orgel die innere Einrichtung, namentlich bezüglich des Stimmenverhältnisses. – Dispositionsbeschränkung, eine Beschränkung der Freiheit, sich zu verpflichten und seine Güter zu veräußern oder zu belasten. Dispositionsgut, eine vom Besteller nicht angenommene, sondern wegen schlechter Beschaffenheit, verspäteter Lieferung etc. zur D. (Verfügung) des Verkäufers (Absenders) gestellte Ware. Dispositionsfähigkeit, Fähigkeit, sich durch Verträge rechtsgültig zu verpflichten, geht den Minderjährigen, Geisteskranken und erklärten Verschwendern, überhaupt allen unter Kuratel Stehenden ab. – Stellung zur D., im Staatsdienst, Militärwesen etc. Versetzung in zeitweiligen Ruhestand.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 441.
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