Durchsuchungsrecht

[471] Durchsuchungsrecht, Besuchsrecht, Visitationsrecht, Recht der Kriegsschiffe, im Kriege jedes Kauffahrteischiff anzuhalten und seine Landesangehörigkeit festzustellen und neutrale Kauffahrteischiffe auf Kriegskonterbande zu untersuchen; im Frieden besteht ein D. zur Unterdrückung der Piraterie und des Sklavenhandels (nur auf Grund besonderer Staatsverträge). Zoll-, Polizei-, Gesundheitsbehörden haben ein D. gegen des Schmuggelns, der Übertretung von Landesgesetzen etc. verdächtige Kauffahrteischiffe.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 471.
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