Einbruchsdiebstahlsversicherung

[488] Einbruchsdiebstahlsversicherung, die Versicherung beweglicher Gegenstände gegen Beschädigung und Verlust durch schweren Diebstahl sowie der als Versicherungsort bezeichneten Räume, in denen sie sich befinden, gegen Beschädigungen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 488.
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