Einkommensteuer

[489] Einkommensteuer, direkte Steuer, die unmittelbar nach dem Einkommen (s.d.) des Pflichtigen bemessen wird im Gegensatz zu der Ertragssteuer (s.d.). Das steuerpflichtige Einkommen wird durch Einschätzung nach Einkommensklassen festgestellt (Selbsteinschätzung oder Einschätzungskommission); die Höhe des Einkommens, bei welchem die E. beginnt, ist in den einzelnen Staaten verschieden; sie steigt progressiv bis zu 4 oder 5 Proz. des Einkommens bei den Höchstbesteuerten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 489.
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