Eisenbahngütertarif

[492] Eisenbahngütertarif, weist die für Beförderung von Gütern auf Eisenbahnen zu entrichtenden Gebühren (Frachtsätze) nach; diese zerfallen in die Tarifsätze (s.d.) und die Nebengebühren (besondere, nur in gewissen Fällen erforderliche Nebenleistungen der Eisenbahn, wie Wiege-, Kran-, Desinfektionsgebühr u.a.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 492.
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