Erbschleicherei

[525] Erbschleicherei, die Bemühung um eine Erbschaft unter Anwendung widerrechtlicher oder unmoralischer Mittel; wird zu dem Zweck ein Testament untergeschoben oder ein errichtetes vernichtet, so tritt die Strafe der Fälschung ein; ist der Testator durch falsche Vorspiegelungen zur Errichtung eines Letzten Willens verführt worden, so kann das Testament von den wahren Erben umgestoßen werden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 525.
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