Exterritorial

[549] Exterritoriāl (lat.), ausländisch, fremd, den Landesgesetzen nicht unterworfen; Exterritorialität, das völkerrechtliche Privilegium gewisser Personen (Monarchen nebst Gefolge, Gesandten nebst Familie und Dienerschaft), der Staatsgewalt des Staates, in dem sie sich aufhalten, nicht unterworfen zu sein; Kriegsschiffe haben überall Exterritorialität, Kauffahrteischiffe noch in einzelnen Staaten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 549.
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