Findelhäuser

[580] Findelhäuser, Anstalten, in welchen von ihren Eltern verlassene, ausgesetzte und gefundene Kinder (Findlinge) auf öffentliche Kosten erzogen werden; das erste ist 787 in Mailand nachzuweisen. F. gibt es bes. in den roman. Ländern, in Österreich und Rußland, in Deutschland nicht.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 580.
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