Flaggenattést

[586] Flaggenattést, von einem Konsul des Deutschen Reichs ausgestellte Urkunde über das Recht des Führens der Reichsflagge durch ein Kauffahrteischiff, ersetzt für solche Schiffe, die im Auslande in das ausschließliche Eigentum deutscher Reichsangehöriger übergehen, das Zertifikat (s.d.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 586.
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