Forstberechtigungen

[599] Forstberechtigungen, Forstservituten, die einem bestimmten Grundstück zustehenden dinglichen Rechte auf Benutzung eines fremden Waldgrundstücks, die den Eigentümer des letztern verpflichten, etwas zu dulden oder zu unterlassen, was er sonst vermöge seines Eigentumsrechts untersagen oder tun könnte. Die wichtigsten F. sind Holz-, Waldstreu-, Waldweiden-und Waldgräsereiberechtigungen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 599.
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