Frauenstimmrecht

[615] Frauenstimmrecht, das Recht der Frauen, bei polit. Wahlen mitzustimmen. Es stellt die am weitesten gehende Forderung dar, welche in der modernen Frauenbewegung erhoben wird. In Landgemeinden haben die Frauen in Deutschland teilweise ein aktives Wahlrecht, sowie sie Grund und Boden besitzen. Bei der Arbeiterversicherung ist in bezug auf Wahlberechtigung zwischen den Geschlechtern kein Unterschied gemacht. [S. Beilage: Frauenfrage.]

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 615.
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