Geiseln

[656] Geiseln, einflußreiche Einwohner eines besetzten feindlichen Gebietes, die zur Repressalie für geschehene und zur Sicherung gegen weitere völkerrechtswidrige Handlungen der Bevölkerung von der okkupierenden Kriegsmacht abgeführt und den Kriegsgefangenen gleich behandelt werden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 656.
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