Geschäftsordnung

[672] Geschäftsordnung, der Inbegriff der Normen, nach welchen eine Körperschaft oder eine Versammlung bei ihren Beratungen und Abstimmungen verfährt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 672.
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