Gestellung

[676] Gestellung, die Vorführung zoll- oder kontrollpflichtiger Waren zur zollamtlichen Abfertigung innerhalb bestimmter Frist (Gestellfrist). – Im Militärwesen die Vorstellung der Militärpflichtigen vor den Ersatzbehörden, das Eintreffen der Rekruten oder Soldaten beim Bezirkskommando behufs Einstellung oder Übungsableistung.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 676.
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