Gütertrennung

[739] Gütertrennung, Gütersonderung, das System des Ehelichen Güterrechts (s.d.), nach dem die Ehefrau in Ansehung ihres Vermögens die Stellung einer unverheirateten Frau hat; im Deutschen Bürgerl. Gesetzb. (§§ 1432, 1436) als subsidiärer gesetzlicher ehelicher Güterstand anerkannt, kann aber auch durch Ehevertrag vereinbart werden; im Gebiete des preuß. Landrechts s.v.w. Verwaltungsgemeinschaft.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 739.
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