Hängebrücken

758. Hängebrücke.
758. Hängebrücke.

[757] [757] Hängebrücken, Eisenbrücken, deren Fahrbahn an Drahtseilen (Drahtseilbrücken, Drahtbrücken) oder Ketten aus Flacheisenstäben (Kettenbrücken, Stabbrücken) aufgehängt ist. Die Seile oder Ketten gehen über hochliegende Unterlagen (meist als Türme ausgebildet) und an beiden Enden in den Erdboden, wo sie fest verankert sind [Abb. 758: Franz-Josephs-Brücke in Prag, 1868].

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 757-758.
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