Hochverrat

[812] Hochverrat, (lat. perduellĭo), die Verletzung der Verfassungstreue durch ein feindliches Unternehmen gegen den Staat selbst oder gegen das Leben, die Freiheit und die wesentlichen Regierungsrechte des Staatsoberhauptes; wird nach dem Reichsstrafgesetzbuch (§§ 80-86) mit dem Tode oder Zuchthaus oder Festungshaft bestraft.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 812.
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