Hofgerichte

[813] Hofgerichte, im Mittelalter die höhern Gerichte in Deutschland; in neuerer Zeit in einigen Ländern die Gerichte zweiter Instanz. Durch die Gerichtsverfassung des Deutschen Reichs von 1879 beseitigt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 813.
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