Hypothekenwechsel

[845] Hypothekenwechsel, eigene oder trockene Wechsel mit der Klausel, daß der Schuldner für die Wechselschuld sein Vermögen verpfändet; in Österreich ungültig.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 845.
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