Idealkonkurrenz

[847] Ideālkonkurrenz, im Strafrecht der Fall, daß eine und dieselbe Handlung zugleich mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals verletzt; z.B. A tötet den B vorsätzlich dadurch, daß er das Haus, in welchem B schläft, in Brand steckt (Deutsches Strafgesetzb. §§ 211 u. 306).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 847.
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