Insinuation

[863] Insinuation (lat.), Einschmeichelung; geheime listige Mitteilung einer Nachricht, Einflüsterung einer Meinung etc. zu übeln oder selbstischen Zwecken; Einreichung einer Schrift bei einer Behörde; insbes. Einhändigung einer gerichtlichen Zufertigung oder Vorladung an die Beteiligten; Insinuationsmandatār, [863] der zur Empfangnahme gerichtlicher Verfügungen aufgestellte Bevollmächtigte. Insinuieren, jemand etwas auf eine feine Art beibringen, einblasen oder einflüstern; gerichtlich zustellen, einhändigen; sich insinuieren, sich einschmeicheln.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 863-864.
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