Inspektion

[864] Inspektion (lat.), Aufsicht, prüfende Besichtigung, daher auch eine zu diesem Zwecke bestellte Behörde, insbes. die obere Behörde gewisser Truppenteile (Kavallerie, Artillerie, Jäger, Ingenieure etc.), auch Festungen, technische Institute, Nemonte-, Militärbildungswesen, Marine, Torpedowesen etc. unterstehen besondern Inspekteuren. (S. auch Generalinspektion.) – Inspektor, Aufseher; Inspektorāt, Amt und Amtsraum eines Inspektors.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 864.
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