Kaper

[930] Kaper, Privatschiffe, die von einer kriegführenden Macht durch Kaperbrief für bestimmte Zeit die Ermächtigung erhalten, feindliche Handelsschiffe wegzunehmen, zu kapern. K. ohne diese Ermächtigung werden als Seeräuber (Freibeuter) behandelt. Dem Beschluß des Pariser Friedens von 1856, die Kaperei abzuschaffen, sind alle Kulturstaaten außer den Ver. Staaten, Spanien und Mexiko beigetreten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 930.
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