Kassenscheine

[946] Kassenscheine, staatliches Papiergeld; in Deutschland hat nach dem Gesetz vom 30. April 1874 nur das Reich die Befugnis, K. (Reichs-K.; im Betrage von 120 Mill. M, zu 5, 20 und 50 M) auszugeben; eine Verpflichtung zur Annahme im Privatverkehr besteht nicht.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 946.
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